Förderung
Möglichkeiten der Förderung
1. Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen
- Seit 1992 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen im § 20 des Sozialgesetzbuches V
- Seit dem 01.01.2008 sind die Krankenkassen im $ 20 des SGB V zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe verpflichtet
Förderung erfolgt über zwei Förderstränge:
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände fördern auf Bundesebene, Landesebene und Ortsebene die Selbsthilfe, als Pauschalförderung über gemeinschaftliche Fonds bzw. Fördertöpfe)
- Kassenindividuelle Förderung, die vorrangig als Projektförderung
2. Förderung von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppe durch den Landkreis Mittelsachsen - siehe Richtlinie
Sie erhalten durch die KISS Mittelsachsen eine umfassende Beratung über die Möglichkeiten der Förderung für Ihre Selbsthilfegruppe. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung und Abforderung von Fördermitteln sowie bei dem Erstellen eines erforderlichen Verwendungsnachweises.
Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin zu einem Beratungsgespräch bei uns.